Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) – Was ist darunter zu verstehen und wie läuft eine solche Untersuchung ab?
Die Ausgangslage für eine MPU ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Dieser kann entweder durch ein Gericht (Strafrichter) angeordnet werden oder die Fahrerlaubnisbehörde kommt zu der Überzeugung, dass eine Fahrungeeignetheit gegeben ist. Damit einhergehend wird regelmäßig eine Sperrfrist verhängt. Die Dauer der Sperrfrist liegt regelmäßig zwischen 6 und 12 Monaten, kann aber auch in Einzelfällen darüber hinausgehen und hängt nicht zuletzt von der Schwere des Verstoßes ab. In besonderen Fällen kann die Sperrfrist zeitlich unbeschränkt angeordnet sein.
Der Sinn und Zweck der verhängten Sperrfrist ist, dass dem davon Betroffenen Gelegenheit dazu gegeben wird, über seine Verstöße nachzudenken, nach Kausalitäten zu forschen und sein Verhalten so zu verändern, dass auch für die Zukunft ein Fehlverhalten im Straßenverkehr ausgeschlossen werden kann.
Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt an Ihrer Fahreignung, weil Sie negativ im Straßenverkehr aufgefallen sind. Dies kann verschiedene Ursachen haben, danach richtet sich auch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde:
Sie führten ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis (entweder, weil Sie nie eine besessen haben oder weil Ihnen diese entzogen wurde).
Sie führten ein Fahrzeug, obwohl Sie infolge alkoholischen Konsums es nicht gedurft hätten; entweder ab einer Alkoholkonzentration im Blut von mindestens 1,6‰ oder bei mindestens zwei Trunkenheitsfahrten mit einem Blutalkoholgehalt von unter 1,6‰; wobei darunter sowohl Kraftfahrzeuge als auch Fahrräder und Mofas fallen.
Sie führten ein Fahrzeug, obwohl Sie infolge berauschender Mittel (alle Drogen) es nicht gedurft hätten.
Sie haben bereits 8 Punkten oder mehr im Fahreignungsregister in Flensburg aufgrund von Verkehrsverstößen angesammelt.
Bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6‰ Alkoholkonzentration im Blut und einem oder mehreren Punkten im Fahreignungsregister.
Bei erheblichen Straftaten, die entweder mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen oder aber diesen Zusammenhang nicht aufweisen, jedoch aufgrund ihres hohen Aggressionspotentials eine so hohe Missachtung der Rücksichtnahmepflichten gegenüber anderen bilden, dass ähnliche Verhaltensweisen auch im Straßenverkehr zu erwarten sind. Darunter können insbesondere folgende Straftaten fallen:
Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB
Nötigung, § 240 StGB, insbesondere im Straßenverkehr
Raub, §§ 249 ff. StGB
Sexualdelikte, §§ 174, 177 f. StGB
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
usw.
Die eigentliche Medizinisch-Psychologische–Untersuchung setzt sich aus drei eigentlichen Untersuchungsabschnitten zusammen:
Fragebogen zu personenbezogenen Angaben
der eigentlichen MPU-Untersuchung geht ein Fragebogen voraus, der erste Informationen über Angaben zur Person, deren gesundheitlichen Zustand sowie Fragen allgemeiner Art vorab klären soll.
medizinische Begutachtung
Hier wird von einem verkehrsmedizinischen Gutachter (in der Regel ein approbierter Arzt) der Proband auf seine allgemeine körperliche Verfassung hin untersucht. Verschiedene physischen Symptome können insbesondere bei einer Alkohol- oder Drogenfragestellung dem ärztlichen Gutachter etwaige Rückschlüsse hinsichtlich der konsumierten Alkohol- und Drogenmengen liefern. Der Kunde bekommt zudem Gelegenheit, über seine gesundheitliche Verfassung zu sprechen und kann ferner an dieser Stelle etwaige Abstinenzbescheinigungen oder anderweitige Bescheinigung wie Entlassungberichte aus suchttherapeutischen Einrichtungen, Entgiftungs- und/ oder Entwöhnungsmaßnahmen vorlegen, um seinem Ziel, die Fahrerlaubnis wiederzubekommen durch seine aktive Mitwirkung in Form von förmlichen Nachweisen, näher zu kommen.
Leistungsdiagnostischer Test
Bei der Leistungsdiagnostik wird ein Reaktion- und Konzentrationstest am Computer durchgeführt. Dabei wird der Kunde hauptsächlich auf seine körperliche Leistungsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit getestet.
Psychologisches Untersuchungsgespräch
Hier findet das Gespräch mit dem verkehrspsychologischen Gutachter und dem Kunde statt. Dabei macht sich der Gutachter ein Bild von den für die Begutachtung maßgeblichen Ereignissen, indem er den Kunden diese ausführlich schildern lässt. Anschließend wird die Vorgeschichte im Einzelnen in und im Hinblick auf den Untersuchungsanlass ermittelt. Auch wird der Kunde etwaige Veränderung in seinen Lebensumständen schildern müssen, um darlegen zu können, dass er in alte Verhaltensmuster nicht zurückfallen wird und dies auch für die Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann.